Home » Wettbewerbsbeschränkungen in Griechenland und Finnland

Wettbewerbsbeschränkungen in Griechenland und Finnland

Juli 21, 2011

In Finnland ist seit einer Woche eine neue Koalition Regierung, die ankündigte, daß ausländischen Onlinebetreibern wahrscheinlich noch größere Restriktionen auferlegt werden. Eine solche Wettbewerbsbeschränkung wird den Monopolbetreibern selbst finanziell unter die Arme greifen.Die finnische Regierung gab noch nicht bekannt, welchen Richtlinien ihre neuen Entscheidungen folgen.

Jedoch haben Vertreter des finnischen Spielemonopols angekündigt, daß die kontroversen Kontrollansätze, wie z.B. Internetblockaden, Werbungs- und Anzeigenbeschränkung sowie die Behinderung finanzieller Transaktionen mit Hilfe ausländischer Unternehmen Hoffnung geben, den Wettbewerb einschränken zu können. Und, weil die Definition von illegal vage und ungeprüft bleibt, muß mit dem rechtmäßigen und vernünftigen wirtschaftlichen Handeln der Onlinespielebetreiber der Überseeregionen gerechnet werden. Ein Rat aus Spieleexperten rät, sie außer Acht zu lassen, weil nicht Wettbewerbsbeschränkungen recht sind. Eingeschränkter Wettbewerb behindert konkret jeden einzelnen Spieler, mithilfe des Preisvergleichs und rationaler Entscheidungen die bestmöglichen Wetten zu wählen, und damit sein Nachfrageverhalten. Und er intensiviert die Kosten für national gebundene Betreiber. Da Onlinespiele generell geringere Betriebskosten als einst der Straßenhandel verzeichnen, und weil der internationale Wettbewerb auf der Chancengleichheit der Spieleanbieter beruht, soll das Bild eines virtuellen Wettbewerbs mit idealistischen Grundsätzen drohen.

Freie Märkte sind aber Voraussetzung jeden Wettbewerbs und der virtuelle Markt ist nicht der ideell freie Markt, der keinen wirtschaftlichen Beschränkungen erliegt. Das liberale Wirtschaftssystem wird nur durch den freien Wettbewerb von Angebot und Nachfrage reguliert: Künstliche Beschränkungen behindern das System.

Die Europäische Kommission bezweifelte, daß der – von der europäischen Wett- und Spielevereinigung (EGBA) vorgestellte griechische – Gesetzesentwurf im Juli 2011 dem Recht der Europäischen Union gemäß ist. Da Online Spielebetreiber mit Niederlassung in Griechenland die Bürgschaft einer griechischen Bank haben müssen, nur eine begrenzte Anzahl Lizenzen erhalten, eine finanzielle Vorausleistung, unabhängig von betriebsbedingten Gewinnschätzungen, leisten müssen, aber von Überweisungslimits der Banken abhängig sind, erkennen viele Interessenten diese Bedingungen als Wettbewerbsbeschränkungen. Praktische, technische und rechtliche Ungewißheiten helfen jetzt allen Betroffenen, die gemeinsamen Interessen zu formulieren.

Die Europäische Kommission stellte eine Lösung der Probleme bis August 2011 in Aussicht: Voraussetzung ist, daß Griechenland dem Entwurf zur Regulierung zustimmt.